top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von YOGA-MA-ADELSDORF

in der Oesdorfer Str.17

Diese AGB gelten für jegliche Nutzungen der Einrichtungen, Kurse und Angebote von YOGA-MA-ADELSDORF

unabhängig von Ort, der Zeit und der Art der Durchführung,

sofern sich nicht aus den jeweiligen Verträgen etwas anderes ergibt.

§ 1 Angebote von YOGA-MA-ADELSDORF

1) Mitgliedschaftsverträge sind Nutzungsverträge mit vertraglich vereinbarter Laufzeit,

die das Mitglied gegen Zahlung eines monatlichen Mitgliedsbeitrages zur Nutzung des im

Mitgliedschaftsvertrag näher definierten Angebotes von YOGA-MA-ADELSDORF

berechtigen. Sie sind zum Ende der vertraglichen Laufzeit kündbar und verlängern sich

nicht automatisch.

2) 10er Karten und 5 er Karten berechtigen den Erwerber zur Teilnahme an 10 oder 5

offenen Stunden seiner Wahl. Bei den offenen Stunden handelt es sich um die

Möglichkeit der Teilnahme an Yogastunden, die außerhalb eines Kurses/Workshops und

gemäß dem jeweils aktuellen Programm von YOGA-MA-ADELSDORF ganzjährig

stattfinden. YOGA-MA-ADELSDORF bietet offene Stunden für Anfänger und

Fortgeschrittene an. Eine offene Stunde meint jeweils eine Yogaeinheit von 1,5 h. Die

Berechtigung zur Teilnahme an einem laufenden Kurs oder einem anderen Angebot von YOGA-MA-ADELSDORF ist damit nicht verbunden. Eine 10er Karte ist 12 Monate

gültig. Eine Kündigung ist nicht möglich. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer unter

Anwendung von § 4 ist möglich.

3) Einzelangebote sind gesondert zu buchende und zu vergütende Leistungen, die nicht

im allgemeinen Nutzungsangebot von YOGA-MA-ADELSDORF enthalten.

Im Einzelnen:

a. Laufzeitbeschränkte Kurse

b. Workshops, Seminare

c. Einzelunterricht, Massagen, Probestunden zum Kennenlernen von YOGA-MA-ADELSDORF

, Kochabende, Ernährungs-/Lebensberatung.

Die jeweilige Vergütung sichtet sich nach dem jeweils vereinbarten Tarif.

4) Das Nähere regeln jeweils diese AGB.

§ 2 Nutzungsberechtigung, Verwendungsrisiko

Nutzungsberechtigter (nachfolgend "Nutzer" oder "Vertragspartner") ist ausschließlich die

im Vertrag als Vertragspartner namentlich bezeichnete Person (bei

Mitgliedschaftsverträgen auch "Mitglied"). Die Nutzungsberechtigung ist nicht

übertragbar. Das Verwendungsrisiko für Nutzungsverträge gleich welcher Art liegt

insofern alleine auf Seiten des Nutzers, d.h. die Rückgabe oder der Umtausch ist nicht

möglich, soweit nicht Gründe im Verantwortungsbereich von YOGA-MA-ADELSDORF

Nutzung für einen unzumutbar langen Zeitraum ausschließen. Dies gilt

insbesondere bei Erwerb von 10er Karten.

§ 3 Beginn und Ende der Mitgliedschaftsverträge, Kündigung

1) Mitgliedschaftsverträge (§1 Abs. 1) werden für die Dauer von 12/6/3 Monaten

geschlossen. Der erste Vertragsmonat beginnt mit dem im Nutzungsvertrag als

vertragsbeginn genannten Datum. Wird in dem Vertrag kein Vertragsbeginn bezeichnet,

so beginnt der erste Vertragsmonat mit dem auf den Abschluss des Nutzungsvertrages

folgenden Kalendermonat.

2) Das beiderseitige allgemeine Recht zur außerordentlichen Kündigung ohne Einhaltung

einer Frist bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund

liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des

Einzelfalles und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des

Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer

Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

3) Dem Mitglied steht daneben das Recht zur außerordentlichen Kündigung des

Vertragsverhältnisses mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Vertragsmonats

zu, sofern er/sie aufgrund eines ärztlichen Attestes eine dauerhafte Sportuntauglichkeit

oder unter Vorlage einer Bescheinigung eines Einwohnermeldeamtes eine Verlegung

seines /ihres Wohnsitzes an eine Adresse nachweisen kann, die von der im

Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer

entfernt liegt (besonderes außerordentliches Kündigungsrecht).

4) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigungen per Email sind nicht gültig!

Die Kündigungserklärung des Vertragspartners ist an die oben genannte Adresse

von YOGA-MA-ADELSDORF zu richten.

5) Ordentliche wie außerordentliche Kündigungen sind nicht rückwirkend möglich.

6) Bei 10er Karten (§1 Abs.2) besteht über die Rückgabemöglichkeit nach §2 Absatz

Satz 2 hinaus kein ordentliches oder außerordentliches Kündigungsrecht.

§ 4 Vorübergehendes Ruhen der Nutzungsberechtigung (Ruhezeit)

1) Eine Ruhezeit ist nach Vorlage eines ärztlichen Attestes, eines ärztlichen

Schwangerschaftsnachweises, einer Bescheinigung des Arbeitgebers des Nutzers über

einen vorübergehenden Auslandsaufenthalt oder eines Nachweises über die

vorübergehende Verlegung des Wohnsitzes an eine Adresse, die von der im

Nutzungsvertrag angegebenen oder später mitgeteilten Adresse mehr als 50 Kilometer

entfernt liegt, möglich. Die Ruhezeit beträgt nach Wahl des Nutzers mindestens einen

vollen Vertragsmonat, maximal jedoch neun volle Vertragsmonate. Beginn und Dauer der

Ruhezeit ist YOGA-MA-ADELSDORF durch schriftliche Erklärung des Nutzers bekannt

zu geben. Die Erklärung muss spätestens zu Beginn der Ruhezeit unter Vorlage der

erforderlichen Nachweise (siehe S.1) erfolgen. Die rückwirkende Erklärung der Ruhezeit

ist nicht möglich.

2) Während der Ruhezeit können Einrichtungen, Kurse und Angebote von der YOGA-MA-ADELSDORF

nicht genutzt werden. Die Vertragslaufzeit der Nutzungsberechtigung

erhöht sich um die Anzahl der Monate der beanspruchten Ruhemonate. Eine Kündigung

während der Ruhezeit ist nicht möglich.

§ 5 Kursbelegung, Voranmeldung, Kursbeginn, Änderung des Kursangebotes

bzw. der Öffnungszeiten, vorübergehende Schließung

1) YOGA-MA-ADELSDORF ist berechtigt, die maximale Anzahl der Kursteilnehmer

(Kursbelegung) je nach Kurs allgemein oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen,

wenn dies aus zwingenden organisatorischen, insbesondere räumlichen Gründen im

Interesse der Teilnehmer erforderlich ist. Eine Begrenzung wird durch den Kursleiter

bestimmt.

Bei offenen Stunden werden die Plätze zum Üben der Reihenfolge des Eintreffens

vergeben. Im Falle der Überbelegung kann auf andere Yogastunden verwiesen werden.

Platzreservieren bei offenen Stunden ist nicht möglich.

2) Um den teilnehmenden Nutzern die ungestörte Teilnahme zu ermöglichen, ist der

Zutritt zu laufenden Kurseinheiten für die Nutzer nur bis Kursbeginn möglich. Ein

Anspruch auf späteren Zugang und Teilnahme an der bereits laufenden Kurseinheit

besteht nicht.

3) YOGA-MA-ADELSDORF ist berechtigt, das Kursangebot, die zeitliche und

örtliche Lage der einzelnen Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten in

einer für den Vertragspartner vertretbaren Weise zu ändern oder davon abzuweichen,

sofern ein triftiger Grund dafür vorliegt.

4) YOGA-MA-ADELSDORF ist im Rahmen des Absatzes (4) insbesondere

berechtigt, die Nutzung, das Kursangebot, die zeitliche oder örtliche Lage der einzelnen

Kurse und Angebote und die allgemeinen Öffnungszeiten vorübergehend zu ändern,

davon abzuweichen oder ganz ausfallen zu lassen, sofern dies wegen Wartungs- oder

Instandhaltungsarbeiten oder dringender organisatorischer Gründen notwendig wird.

Gleiches gilt für die vorübergehende Einstellung des Angebotes wegen mit einer Frist von

einem Monat durch deutlich sichtbaren Aushang anzukündigenden Betriebsferien, die

insgesamt einen Zeitraum von acht Kalenderwochen pro Kalenderjahr nicht übersteigen

dürfen.

5) Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, aufgrund einer solcher vorgenannten

vertretbaren Änderung oder eines solchen Ausfalls des Kursangebotes, der zeitlichen

oder örtlichen Lage der einzelnen Kurse und Angebote oder der allgemeinen

Öffnungszeiten des Vertragsverhältnis zu kündigen oder eine Reduzierung der

Nutzungsgebühren zu verlangen.

§ 6 Nutzungsgebühren, Fälligkeit, Umsatzsteuer

1) Die Nutzungsgebühren decken grundsätzlich die Nutzungen sämtlicher Einrichtungen

und angebotenen Kurse im Rahmen des vereinbarten Nutzungsvertrages ab. Dies gilt

nicht für solche Einrichtungen, Workshops, Kurse und Angebote, die durch deutlichen

Hinweis als gesondert entgeltpflichtig gekennzeichnet werden.

2) Der Vertragspartner verpflichtet sich, Monatsbeiträge in vereinbarter Höhe für die

Dauer der Mitgliedschaft zu zahlen.

3) Die Monatsbeiträge sind jeweils bis spätestens am dritten Werktag eines Monats zur

Zahlung fällig. Für erforderliche Mahnungen erhält  YOGA-MA-ADELSDORF 5,00 €

für jede Mahnung.

4) YOGA-MA-ADELSDORF ist berechtigt, die Preise für die Nutzung seiner

Einrichtungen, Kurse und Angebote unter Beachtung von § 315 des Bürgerlichen

Gesetzbuches (BGB) zu ändern. Eine solche Preisänderung wird nur wirksam, wenn sie

mindestens drei volle Kalendermonate durch allgemein zugänglichen und deutlich

sichtbaren Aushang in den Räumlichkeiten von YOGA-MA-ADELSDORF mit

betragsmäßiger Benennung der neuen Preise angekündigt wird. Der Aushang ersetzt die

Erklärung nach § 315 Absatz 2 BGB. Dem Vertragspartner steht ein einmaliges

Sonderkündigungsrecht auf den Zeitpunkt der Wirksamkeit der angekündigten

Preisänderung zu; § 3 Absatz 5 gilt entsprechend.

5) Im Falle einer Änderung der gesetzlichen Höhe der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

oder der Einführung sonstiger Verkehrssteuern ist von YOGA-MA-ADELSDORF

berechtigt, diese zum Zeitpunkt der Wirksamkeit ihrer Änderung bzw. Einführung zu

verlangen und einzuziehen. Ein Kündigungsrecht entsteht dadurch nicht.

6) Sofern YOGA-MA-ADELSDORF besondere Preisvergünstigungen aufgrund

besonderer persönlicher Umstände gewähren will (soziale Härtefälle, Studententarif,

Firmen- oder Gruppentarife), kann die Gewährung dieser Preisvergünstigungen von der

Vorlage eines für den Vergünstigungszeitraum geltenden Nachweises abhängig gemacht

werden.YOGA-MA-ADELSDORF ist berechtigt, nach erfolgloser Freisetzung zur

Vorlage eines solchen Nachweises, die mindestens zwei Kalenderwochen betragen muss,

anstelle der besonderen Preisvergünstigung den regulären Nutzungspreis zu verlangen

und einzuziehen.

§7 Haftung

1 YOGA-MA-ADELSDORF haftet für etwaige Schäden insoweit, als

(a) die von YOGA-MA-ADELSDORF ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen

Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt; Die Haftung von YOGA-MA-ADELSDORF. in Fällen grober Fahrlässigkeit ist dabei auf den vertragstypischen,

vorhersehbaren Schaden begrenzt;

(b) schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der

Gesundheit vorliegen;

(c) sonstige zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften eine Haftung vorsehen.

2) Darüber hinaus haftet von YOGA-MA-ADELSDORF., auf die Höhe des typischerweise

vorhersehbaren Schadens beschränkt, auch für solche Schäden, YOGA-MA-ADELSDORF

oder eine ihrer Erfüllungshilfen oder gesetzlichen Vertreter in Verletzung

einer wesentlichen Vertragspflicht schuldhaft verursacht haben.

3) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

4) Die Nutzung der Einrichtungen, Kurse und Angebote erfolgt im Übrigen auf eigene

Gefahr der Nutzer. Für die von Nutzern mitgebrachten Gegenstände, insbesondere für

Wertgegenstände und Garderobe, übernimmt YOGA-MA-ADELSDORF keine

Haftung.

§ 8 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Die Aufrechnung gegen Ansprüche von YOGA-MA-ADELSDORF ist nur mit

unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Das Gleiche gilt für

die Wahrnehmung eines Zurückbehaltungsrechtes bei Verpflichtungen gegenüber YOGA-MA-ADELSDORF

§ 9 Schadenspauschalen bei Verlust von Eigentum

Für den Verlust/Beschädigung von durch die von YOGA-MA-ADELSDORF zur Verfügung

gestelltes Übungsmaterial (Decken, Geschirr, Yogamatten) etc.) ist vom Nutzer neben

der gesetzlichen Verpflichtung zum Schadensersatz eine Kosten-, Aufwands- und

Bearbeitungspauschale von insgesamt jeweils € 10,00 zu entrichten. Dem Nutzer steht

der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich

niedriger als diese Pauschale.

§ 10 Änderung der persönlichen Verhältnisse, Name und Adresse des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, sämtliche Änderungen seiner persönlichen Verhältnisse, die

für die Durchführung oder Beendigung des Verhältnisses von erkennbarer Bedeutung

sein können, YOGA-MA-ADELSDORF unverzüglich schriftlich oder in Textform

mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Änderung des Namens oder der Adresse des

Nutzers und für den Wegfall persönlicher Umstände, die zur Gewährung einer

Preisvergünstigung geführt haben (z.B. Ende des Studiums bei gewährtem

Studententarif; Wegfall des Arbeitsverhältnisses bei gewährtem Firmen- oder

Gruppentarif).

§ 11 Gesundheitszustand des Nutzers

Der Nutzer verpflichtet sich, die Einrichtungen, Kurse und Angebote von YOGA-MA-ADELSDORF

nur zu nutzen, wenn er nicht unter einer ansteckenden Krankheit leidet

und der Nutzung keine medizinischen Bedenken entgegenstehen. In Zweifelsfällen wird

der Nutzer diese vor Aufnahme der Nutzung mit der Kursleitung klären. YOGA-MA-ADELSDORF

ist berechtigt, bei Kenntnis von dem Verdacht einer ansteckenden

Krankheit oder vom Vorliegen medizinischer Bedenken die Nutzung seiner Einrichtungen,

Kurse und Angebote von der Vorlage eines aktuellen ärztlichen Negativattestes abhängig

zu machen; die Kosten eines solchen Attestes hat der Nutzer zu tragen.

§ 12 Besonderheiten bei der Buchung von Einzelangeboten

1) Bei Absage eines gebuchten Kurses bzw. Workshops (§ 1 Abs. 3, Buchstaben a und b)

durch den Nutzer bis zwei Wochen vor Kursbeginn, ist YOGA-MA-ADELSDORF

berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 20% des gesamten

Kursentgelts zu verlangen. Bei Absage von weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist

das gesamte Kursentgelt als Schadensersatz zu bezahlen.

Dem Nutzer steht der Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder

wesentlich niedriger als die Pauschale.

2) Wird das gebuchte Einzelangebot (§ 1 Abs. 3 Buchstabe c) d.h. alle Angebote, die kein

Kurs/Workshop sind, durch den Nutzer ohne vorherige Absage nicht wahrgenommen

oder sagt der Nutzer dieses weniger als 24 Stunden vor Beginn der Leistung ab, so ist die

YOGA-MA-ADELSDORF berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe der

vereinbarten Gebühr für die gebuchte Leistung zu verlangen. Dem Nutzer steht der

Nachweis offen, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als

diese Pauschale.

§ 13 Datenschutzbestimmungen

Siehe hierzu die Datenschutz Bestimmungen von YOGA-MA-ADELSDORF

§ 14 Nebenabreden, Schriftform, Erfüllungsort, Gerichtsstand und

salvatorische Vereinbarung

1) Mündliche Nebenabreden zu dem Nutzungsvertrag sind nicht getroffen worden.

Änderungen und Ergänzungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der

Schriftform.

2) Im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen oder öffentlich-rechtlichen

Sondervermögen wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus

dem Nutzungsverhältnis, seinem Zustandekommen oder seiner Beendigung Nürnberg

vereinbart.

3) Für den Fall, dass der Vertragspartner nach Vertragsschluss ihren Wohnsitz oder

gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung der

Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im

Zeitpunkt einer zu erhebenden Klage nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand Nürnberg

vereinbart.

4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Nutzungsvertrages einschließlich dieser

Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll dadurch

die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle unwirksamer

oder undurchführbarer Bestimmungen gelten solche durchführbaren Regelungen als

vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren

Bestimmungen in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommen. Gleiches gilt für

solche regelungsbedürftigen Aspekte, die durch den Nutzungsvertrag weder ausdrücklich

noch konkludent geregelt wurden.

stand Mai 2017

bottom of page